Zulassungsvoraussetzungen


Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind in § 5 Abs. 1 PsychThG geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg/BJNR131110998.html). Als Eingangsvoraussetzung ist eine bestandene Abschlussprüfung (Diplom oder M.A.) im Studienfach Psychologie (mit Schwerpunktfach Klinische Psychologie) erforderlich.
Ausnahmen (z.B. die Zulassung ausländischer Studienabschlüsse) sind möglich und müssen vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft und genehmigt werden.