Aufbau der Ausbildung

Das Bodensee-Institut bietet die Ausbildung in Vollzeit für einen Zeitraum von mindestens dreieinhalb Jahren an. 

Die Ausbildung umfasst insgesamt 4.200 Stunden und gliedert sich in:

 

1.    Theoretische Ausbildung (600 UE) 
2.    Selbsterfahrung (120 UE)
3.    Praktische Tätigkeit I und II (1800 Stunden)
4.    Praktische Ausbildung (600 Behandlungsstunden)
5.    Supervision (150 UE)
6.    Freie Spitze (930 Stunden)
7.    Zwischenprüfung und Staatliche Abschlussprüfung

 

 

1. Theoretische Ausbildung (mind. 600 UE)  

                   
Die Theoretische Ausbildung findet in den Seminarräumen des Bodensee-Instituts an 23 Blockveranstaltungen à drei Tagen mit je 25,5 UE von Donnerstag bis Samstag statt: am Donnerstag von 11:00 -18:00 Uhr, am Freitag von 9:00 -18:00 Uhr, am Samstag von 9:00 -16:00 Uhr. Der Abschlussblock findet an zwei Tagen statt.


Der Inhalt der Ausbildungsblöcke und die Verteilung der Stunden auf die drei Jahre sind dem Curriculum des Bodensee-Instituts zu entnehmen, welches Sie auf der Seite Start & Bewerbung finden.


Die Ausbildung ist praxisnah und vermittelt neben fundierter Theorie zahlreiche analoge und kreative Methoden.

 

 

2. Selbsterfahrung (mind. 120 UE)

 

Die Selbsterfahrung findet als Gruppenselbsterfahrung in Form einer Familienrekonstruktion über 50 UE im ersten Ausbildungsjahr und in weiteren zwei Selbsterfahrungsseminaren zu 40 UE und 30 UE jeweils im zweiten und dritten Ausbildungsjahr statt.

 

Die Familienrekonstruktionswoche und evtl. auch die Selbsterfahrung im dritten Ausbildungsjahr finden mit Übernachtung in einem Seminarhaus in der Region statt.

 

Neben der Auseinandersetzung mit den eigenen Beziehungsmustern während der systemischen Selbsterfahrung, kann der*die Ausbildungskandidat*in über achtsamkeitsbasierte Erfahrungen wie z.B. Bogenschießen am Seeufer, Wandern auf dem Seerücken oder Segeln, die eigene Therapeut*innen-Identität weiterentwickeln.

 

In jedem Theorieblock kann der*die Teilnehmer*in zudem eine halbe Stunde Achtsamkeit und Yoga am Bodenseeufer wahrnehmen.

 

 

3. Praktische Tätigkeit (mind. 1800 Std.)

 

Die Praktische Tätigkeit wird in Einrichtungen absolviert, mit denen das Bodensee-Institut vertragliche Kooperationsvereinbarungen geschlossen hat. Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages mit dem Bodensee-Institut können sich die Teilnehmer*innen dort bewerben. Die Einrichtungen entscheiden eigenständig, an wen sie ihre Plätze vergeben.

 

Darüber hinaus können auch neue Kooperationen von Seiten der Ausbildungskandidat*innen vorgeschlagen werden. Das Bodensee-Institut ist gerne bereit, mit kooperationsbereiten Einrichtungen Kontakt aufzunehmen, um weitere, auch personenbezogene Kooperationsverträge zu schließen und beim Landesprüfungsamt zur Genehmigung einzureichen.

 

Die Praktische Tätigkeit kann nur anerkannt werden, wenn sie während der Ausbildung bzw. nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages stattfindet. Sie muss in einen Zeitraum von mindestens 1,5 Jahren absolviert werden. Eine Ableistung der Stunden in Teilzeit ist möglich.

 

Aufgrund der Reform des Psychotherapeutengesetzes wird ab 01.09.2020 eine Vergütung von mindestens 1.000 € monatlich für die Absolvierung der praktischen Tätigkeit in Vollzeit bezahlt.

 

Die Praktische Tätigkeit teilt sich auf in 1200 Stunden (PT I) und 600 Stunden (PT II).

 

 

3a. Praktische Tätigkeit I (mind. 1200 Std.)

 

Die Praktische Tätigkeit (PTI) ist in einem Zeitraum von mindestens einem Jahr, stationär in einer psychiatrischen Klinik, abzuleisten.

 

 

3b. Praktische Tätigkeit II (mind. 600 Std.)

 

Die Praktische Tätigkeit (PT II) ist in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten abzuleisten in der Praxis eines*einer Psychologischen Psychotherapeut*in oder in der Praxis eines*einer Ärzt*in mit einer ärztlichen Weiterbildung in Psychotherapie oder in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen.

 

 

4. Praktische Ausbildung (mind. 600 Behandlungsstunden)

 

Die Praktische Ausbildung erfolgt in der Institutsambulanz des Bodensee-Instituts und ggfs. in Lehrpraxen, mit denen das Bodensee-Institut einen Kooperationsvertrag geschlossen hat.

 

Sie dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patient*innen unter Supervision. Hier müssen sechs Fälle dokumentiert werden.

 

Mit den Behandlungen kann frühestens nach einer erfolgreichen Zwischenprüfung und der damit verbundenen, vorläufigen Erteilung der Behandlungserlaubnis begonnen werden.

 

 

5. Supervision (mind. 150 UE)

 

Der*die Ausbildungskandidat*in absolviert seine/ihre Supervision (150 UE) mit 100 UE in einer Kleingruppe von vier Personen und mit mindestens 50 UE im Einzelsetting.

 

Die Supervision ist insgesamt bei mindestens drei verschiedenen, anerkannten Supervisor*innen des Instituts zu absolvieren und gleichmäßig auf den Zeitraum der Behandlungsstunden während der Praktischen Ausbildung zu verteilen.

 

 

6. Die Freie Spitze (930 Std.)

 

Die „Freie Spitze“ (Wahlpflichtangebot) dient der Vertiefung von Wissen und Fähigkeiten in bestimmten Bereichen des psychotherapeutischen Arbeitens. Der*die Ausbildungskandidat*in kann hier entsprechend unserer Prüfungsordnung individuelle Schwerpunkte setzen, beispielsweise über Peergruppenarbeit, Überhänge aus den unterschiedlichen Ausbildungsteilen, Prüfungsvorbereitung oder weitere Seminare. 150 UE Peergruppe und zwei kostenpflichtige Wahlpflichtseminare am Bodensee-Institut sind dabei verpflichtend.

 

 

7. Zwischenprüfung und Staatliche Abschlussprüfung

 

Die Zwischenprüfung wird nach dem ersten Ausbildungsjahr abgelegt. Sie erfolgt mündlich und findet im Bodensee-Institut statt.

 

Die Staatliche Prüfung zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in beinhaltet zwei Teile: 

Der schriftliche Teil der staatlichen Prüfung wird vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) organisiert und ist jährlich im März und August möglich. Die mündlichen Prüfungstermine werden individuell zugewiesen.


 

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