Anrechenbarkeit von zertifizierten systemtherapeutischen Weiterbildungen (DGSF/SG)

Mit einem DGSF- oder SG-Zertifikat in Systemischer Therapie kann eine Ausbildungsverkürzung beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden. Die Möglichkeit der Äquivalenzanerkennung von Stunden der theoretischen Ausbildung und Selbsterfahrung, sowie die teilweise Anerkennung der praktischen Ausbildung und einzelner Fallbeschreibungen werden vom Bodensee-Institut vorab geprüft und bestätigt. In besonderen Fällen kann von Seiten des Regierungspräsidiums auch eine Anerkennung von Stunden der Praktischen Tätigkeit und Praktischen Ausbildung, welche während der Weiterbildung geleistet wurde, erfolgen. Das Regierungspräsidium erhebt für die Prüfung des Antrags und die Ausstellung des Bescheids eine Bearbeitungsgebühr von 200 €.